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Geschäftsbedingungen – Motorradtouren & Trainings

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – MOTORRADTOUREN & TRAINING

  • Registrierung

Mit seiner/Ihrer Anmeldung, der Kunde bietet dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax, WhatsApp-Nachricht, Facebook-Nachricht, Instagram-Nachricht oder per E-Mail erfolgen. Sollten mehrere Teilnehmer gleichzeitig registrieren, werden die Anmeldungen einzeln aufgeführt werden, und die Mehrfachregistrierung wird von allen Beteiligten unterzeichnet werden. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, die dem Teilnehmer per Fax, E-Mail, WhatsApp-Nachricht, Facebook-Nachricht, Instagram-Nachricht oder Post zugesandt werden kann. Sollte der Inhalt der Bestätigung weicht von der Registrierung, so wird dadurch ein neues Angebot des Reiseveranstalters in Betracht gezogen werden, die er / sie für eine Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der neue Vertrag wird auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn die Teilnehmer der Annahme innerhalb der Frist von 10 Tagen des Reiseveranstalter gebunden ist, erklärt.

  • Anzahlung, Restbetrag

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist spätestens drei Wochen vor Reiseantritt fällig. Liegen zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als drei Wochen, ist der gesamte Reisepreis sofort bei Buchung fällig.

  • Service und Preise

Die in unseren Preisen enthaltenen Leistungen können sein aus den Beschreibungen der Reise abgeleitet. Preisänderungen können nach Abschluss des Reisevertrages möglich sein, wenn der Betreiber nicht für sie verantwortlich ist, wie zum Beispiel Veränderungen der Wechselkurse in Bezug auf die jeweiligen Reise, die Erhöhung der Gebühren, die Änderung der Steuern oder die Erhöhung der Transportkosten , etc.

Ein erhöhter Betrag kann nur geltend gemacht werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Reisepreises, ist der Teilnehmer berechtigt, innerhalb von 10 Tagen vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall, muss der Teilnehmer den Reisepreis so weit bezahlt erstattet.

  • Dienstleistungen und Änderungen von Dienstleistungen

Die vertraglichen Leistungen der Reiseveranstalter können von den jeweiligen Beschreibungen der Reise abgeleitet werden. Es ist immer die geschuldete Leistung, die in der jeweils aktuell gültigen Beschreibung der Reise angegeben ist. Die Service-Beschreibung zuletzt veröffentlichten wird immer auf den Vertrag anwendbar sein.

Änderungen und Abweichungen von einzelnen Reiseleistungen, wie Route, Hotel oder andere Inhalte sowie Termine, die in der vereinbarten Beschreibung der Reise festgelegt, dass nach Abschluss des Reisevertrages notwendig werden und sind nicht nur zurückzuführen auf die Reiseveranstalter wird dann sein zulässig, wenn die Art der Reise gebucht wird nicht wesentlich durch solche geändert. Eine wesentliche Änderung der Art der Reise insbesondere nicht gegeben werden, wenn die Änderungen Wetterbedingungen zurückzuführen sind.

  • Unterkunft und Hotel

Die angebotenen Hotels und Unterkünfte sind alle länderspezifisch und haben einen guten Standard. Sollte – aufgrund von Wettereinflüssen oder Bedingungen, die außerhalb der Kontrolle der Reiseveranstalter sind – das Ziel Hotels erreicht werden nicht, kann kein Schaden aus diesem Grunde geltend gemacht werden. Die hierdurch eventuell entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

  • Voraussetzungen für die Teilnehmer für Touren und Training

Nimmt der Teilnehmer mit seinem eigenen Motorrad an der Reise teil, hat er dafür zu sorgen, dass sein Motorrad in den jeweiligen Ländern für den Straßenverkehr zugelassen ist. Darüber hinaus hat der Teilnehmer das Motorrad in einem fahrsicheren Zustand zu halten und eine Haftpflicht- sowie eine ausreichend deckende Kfz-Versicherung abgeschlossen zu haben.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, mit angemessener Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel etc.) an der Reise teilzunehmen. Erfüllt der Teilnehmer diese Voraussetzungen nicht, ist der jeweilige Reiseleiter berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Reise nur bei gutem Gesundheitszustand anzutreten und die Gesundheitsvorschriften bzw. Impfbestimmungen der jeweiligen Länder einzuhalten.

  • Rücktritt von der Reise
  • a) durch die Teilnehmer vor dem Beginn der Reise

Der Teilnehmer ist berechtigt vom Reisevertrag jederzeit vor Beginn der Reise zurückzutreten. Sollte der Teilnehmer declare Rücktritt vom Vertrag, so wird die folgende Stornogebühr erhoben:

im Falle von Rücktritt bis 45 Tage vor Antritt der Reise, 25% der Tour / Mietpreis.

bei Rücktritt bis 31 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reise-/Mietpreises.

im Fall des Rücktritts bis 14 Tage vor Antritt der Reise 75% des Reise / Mietpreis.

im Fall des Rücktritts bis 7 Tage vor Antritt der Reise, 90% der Tour / Mietpreis.

im Fall des Rücktritts bis weniger als 7 Tage vor Beginn der Reise, 100% der Tour / Mietpreis.

Der Reiseveranstalter ist berechtigt, höhere Gebühren zu behaupten, sollten die oben genannten klumpen Summen nicht für die Kosten tatsächlich entstanden von ihm / ihr. Sollte der Teilnehmer die Veranstalter unter Beweis stellt, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer war, kann der Veranstalter nur den geringen Schaden verlangt.

  • b) durch den Teilnehmer nach Antritt der Reise

Sollte während der Reise ein Mangel auftreten, hat der Teilnehmer den Mangel unverzüglich dem Veranstalter oder der Reiseleitung anzuzeigen. Ein Rücktritt vom Reisevertrag durch den Teilnehmer ist nur zulässig, wenn der Teilnehmer dem Veranstalter oder dem Reiseleiter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat; es sei denn, es ist unmöglich, eine solche oder wenn der Reiseleiter durch die Tour ernannt abzuhelfen Veranstalter solche oder wenn die Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung wird durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt zu beheben verweigert.

  • Rücktritt von der Reise bei zu geringer Teilnehmerzahl

Der Veranstalter ist berechtigt, innerhalb einer Frist von vier Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl für die jeweilige Reise nicht erreicht wird. Dies ist grundsätzlich der Fall, sofern nicht mindestens sechs Fahrer an der Fahrt teilnehmen.

  • Haftung

Jeder Teilnehmer haftet selbst / sich für selbstverschuldete Unfälle, die eine Folge von falscher Handhabung des Motorrads, Ausrüstung den Anweisungen des Veranstalters Aufmerksamkeit oder nicht zahlen kann.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Vorfälle oder Unfälle mit Verlust von Leben oder Eigentum (Personen oder Dritten), Körperverletzungen des Teilnehmers oder eines Dritten oder staatlichen oder öffentlichen Eigentums.

Aufgrund der Natur von Motorradtouren und -trainings versteht der Teilnehmer und erklärt sich damit einverstanden, alle Haftung und Verantwortung zu tragen, die sich aus der Teilnahme an einer Tour oder einem Training ergeben können.

  • Einhaltung der Bestimmungen

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Gesetze des jeweiligen Landes sowie die Regeln für Gruppenreisen einzuhalten. Im Zweifelsfall ist den Anweisungen des Reiseleiters Folge zu leisten. Sollte ein Teilnehmer nicht diese Bestimmung trotz einer früheren Warnung des Reiseleiters beobachten, sollte er / sie verletzen Schutzbestimmungen oder sollten die anderen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise in Gefahr gebracht werden, verletzt oder sollten sie incur Schäden, die durch seine / ihre Verhalten, der jeweilige Reiseleiter soll den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen berechtigt, ohne Gewährung von ihm / ihr eine Erstattung des Reisepreises. Die zusätzlichen Kosten von diesem Teilnehmer entstehen, werden von diesem Teilnehmer selbst / sich selbst zu tragen.

  • Diverses

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass während der Reise Fotos und Videos aufgenommen werden und für aktuelle oder zukünftige anteilige Aktivitäten der Reiseveranstalter verwendet werden. Im Fall eines Teilnehmers wünscht, dass ihre Fotos sollten nicht verwendet werden, die folgenden Anforderungen an den Reiseveranstalter schriftlich übermittelt werden.

Fotos können identifizierbare Informationen enthalten, für die der Reiseveranstalter keine Haftung übernimmt und von den Teilnehmern für alle Eventualitäten, die sich aus der Verwendung dieser Fotos und Videos ergeben könnten, schadlos gehalten wird.

  • Verschreibung

Ansprüche des Teilnehmers aus Körperschäden, die der Veranstalter oder einer seiner Leistungsträger wegen einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung zu vertreten hat, verjähren innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Tour oder des Trainings. Sonstige Schäden verjähren innerhalb einer Frist von einer Woche, sofern der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines seiner Leistungsträger beruht. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte.

  • Zuständigkeit und Rechtswahl

Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters. Auf die Rechtsbeziehung zwischen Veranstalter und Teilnehmer findet ausschließlich das Recht der VAE Anwendung.

  • Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen anwendbar. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die aus wirtschaftlicher / kommerzieller Sicht des unwirksamen möglichst nahe kommt.